Das Coaching-Programm für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll nach Jahresende nicht länger fortgeführt werden. In Anspruch nehmen konnten diese Förderung bisher Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, die mit Gründungszuschuss gegründet bzw. sich selbstständig gemacht haben.
Noch bis Ende 2013 werden maximal 40 Stunden Gründungscoaching gefördert. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent. Ab einer Beantragung nach dem 31.12.2013 müssen nun auch Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit einer Eigenbeteiligung von bis zu 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin: 25 Prozent) pro Beratung rechnen, wobei bereits im letzten Jahr die Zahl der Gründungen mit Inanspruchnahme dieses Programms deutlich zurückging.
Wer das Gründercoaching in Anspruch nehmen kann, sollte es baldmöglichst beantragen, da eine Antragsstellung nur noch bis zum 31.12.2013 möglich ist. Danach besteht noch für ein Jahr die Möglichkeit, das bezuschusste Coaching durchzuführen.
Mehr dazu auf der Seite der KfW.